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Internationalisierung

 
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BegriffDefinition
EURO-LabelGewährleistet die einheitliche Warenkennzeichnung gemäß EURO-Norm EN 60456 und den entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union. Hierdurch sollen zunächst freiwillig, später pflichtgemäß die Verbraucher im Europäischen Binnenmarkt in leicht verständlicher und konsistenter Form über die technisch-ökonomischen Eigenschaften bzw. Leistungen eines Produkts informiert werden.
Euro-ZoneAlle Länder, deren Währungen direkt (d.h. als primäres Zahlungsmittel) oder indirekt (d.h. als Leitwährung oder Verrechnungsbasis) mit dem Euro verbunden sind. Der in Anlehnung an den Dollar-Raum so bezeichnete Euro-Raum wird gebildet von den elf offiziellen Teilnehmerstaaten des EURO-Clubs (u.a. Deutschland), Überseegebieten der Mitgliedsstaaten der Euro-Zone (z.B. Französisch-Guayana), französischen Überseegebieten mit beschränkter Selbstverwaltung (z.B. Französisch-Polynesien), Staaten, die an die ursprünglichen Währungen ausgewählter Mitgliedsländer der Europäischen Union gekoppelt waren (z.B. Andorra) und Staaten, in denen die Deutsche Mark inoffizielle Zweitwährung war (z.B. Bosnien).
Eurodata TVErfasst und vermarktet detaillierte Informationen zur Fernsehnutzung in knapp 27 Ländern. Dieses Tochterunternehmen der französischen Mediamétrie bezieht die sendungsbezogenen Daten von den jeweiligen nationalen Forschungsanstalten (z.B. in Deutschland von der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung).
EuroMarketingEinerseits Spezialisierung des Marketing gemäß der traditionellen geographischen Gliederung des Auslandsgeschäfts, andererseits ein Konzept, das im Kontext der Standardisierungs-/Differenzierungs-Diskussion steht. Hierbei sind zwei Extrempositionen zu unterscheiden. Die Verfechter eines strikten Global/Marketing gehen davon aus, dass in einer zunehmend technisch geprägten und kulturell konvergierenden Welt die Standardisierungsvorteile überwiegen. Hingegen postulieren die Anhänger des Euro-Marketing den Euro-Konsumenten. Dieser kann bzw. sollte im Sinne der Strategie der Differenzierten Standardisierung zwar standardisiert, in Abgrenzung zu den übrigen Märkten der Welt aber differenziert bearbeitet werden.
EuromarktInternationaler Finanzmarkt, auf dem Finanzgeschäfte außerhalb des Ursprungslandes und damit außerhalb der Kontrolle der Zentralbank dieses Landes getätigt werden. Die „Euromärkte“ erfüllen eine Drehscheibenfunktion. Ihre Bezeichnung führt aber insofern in die Irre, als weder die gehandelte Währung noch der Ort des Finanzmarktes „europäisch“ sein müssen.
Europa-einheitliche Artikelnummer1977 von zwölf (insb. EG-Staaten), mittlerweile von 48 Ländern vereinbart, verkörpert EAN die international standardisierte Schnittstelle, welche Voraussetzung ist für effiziente Organisation der artikelbezogenen Datenverarbeitung der verschiedenen Handelsstufen. Der für die maschinelle Bearbeitung genormte dreizehnstellige Strichcode ist erkennbar an den parallelen Blöcken unterschiedlicher Breite, die aufgrund der Darstellung der Ziffern in OCR-B-Schrift optisch lesbar sind.
Europäische AktiengesellschaftNeue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Die Europa AG soll, da die Rechtsform „Aktiengesellschaft“ im Rechtssystem aller Mitgliedsländer der Europäischen Union eingeführt ist, nach dem Willen der EU-Kommission als europäische Gesellschaft mit transnationalem Charakter zur Harmonisierung innerhalb der EU beitragen.
Europäische AtomgemeinschaftAm 25.3.1957 zusammen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, sollte EURATOM die Erforschung und friedliche Nutzung der Kernenergie fördern. Die Gründungsmitglieder (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande) vereinbarten auch einen Gemeinsamen Markt für Kernbrennstoffe und Ausrüstungen (1959). Ähnlich der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der neben den Ländern der Europäischen Union zahlreiche weitere Staaten angehören, stellt EURATOM Sicherheitsnormen auf und überwacht diese sowie die Art der Verwendung von Kernbrennstoffen.
Europäische Bank für Wiederaufbau und EnDamit beauftragt, die Transformation der MOE-Länder zu unterstützen (durch Bürgschaften, Darlehen, Kapitalbeteiligung und Technische Hilfe).
Europäische Charta zum Schutz von RegionDient der Anerkennung der Rechte von Sprachminderheiten, die außerhalb der Landesgrenzen leben. Im Falle der deutschsprachigen Minderheiten sind von dieser Charta bspw. Dänemark, Luxemburg, Polen und Tschechien betroffen. Kritiker befürchten allerdings, dass die Europäische Charta eine Rückkehr zum „linguistischen Chaos“ vor der Französischen Revolution befördert.
Europäische FreihandelszoneAm 4.1.1960 von Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz als Reaktion auf die Errichtung der EWG gegründet; denn Ende 1958 war Großbritanniens Versuch, statt der EWG eine große (west-)europäische Freihandelszone zu etablieren, hauptsächlich am Widerstand Frankreichs gescheitert. Vorrangiges Ziel der EFTA, der 1961 Finnland als assoziiertes und 1970 Island als weiteres Vollmitglied beitraten, war es, wie die EWG Zölle und quantitative Handelsbeschränkungen abzubauen. Hingegen wollte man keinen gemeinsamen Agrarmarkt schaffen und auch nicht den Produktionsfaktoren Freizügigkeit gewähren. 1972 schieden Dänemark und Großbritannien aus der EFTA aus, da sie, zusammen mit der Republik Irland, der EG beitraten. Im Laufe der folgenden Jahre schlossen dann die verbleibenden EFTA-Staaten mit der EG bilaterale Freihandelsabkommen mit der Maßgabe, bis zum 1.7.1977 in fünf Stufen alle Zölle und Kontingente auf Industriegüter abzuschaffen.weiterführende Literatur
Europäische Gemeinschaft für Kohle und SAm 23.7.1952 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden für die Dauer von 50 Jahren gegründet. Ausgangspunkt des bis 23.7.2002 gültigen Abkommens war der Vorschlag des damaligen französischen Außenministers R. Schumann gewesen, die Kohle- und Stahlerzeugung der „Erbfeinde“ Deutschland und Frankreich gemeinsam zu verwalten. Damit wollte man diese beiden militärstrategisch relevanten Wirtschaftszweige dem Einfluss nationalistischer Kräfte entziehen und so zur Friedenssicherung beitragen.
Europäische HandelskammerDachverband von mehr als 1.300 europäischen Industrie- und Handelskammern hauptsächlich aus der Europäischen Union, aber auch aus dem Gebiet der EFTA und der MOE-Staaten, die über 15 Mio. Mitgliedsunternehmen vertreten.
Europäische InvestitionsbankOrganisatorisch und finanziell unabhängiges Finanzinstitut der Europäischen Union. Am 1.1.1958 mit Sitz in Luxemburg von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, ist und war diese öffentlich-rechtliche Behörde zunächst damit beauftragt, durch Förderung strukturschwacher Regionen und Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten die Angleichung der Lebensverhältnisse innerhalb der Gemeinschaft zu beschleunigen. Im Verlauf der siebziger und achtziger Jahre wurde das Aufgabenspektrum dieser Entwicklungsbank erweitert und auf die AKP-Staaten und die MOE-Staaten ausgedehnt.
Europäische Kommission„Hüterin“ der Europäischen Verträge und Verwaltungsorgan der Europäischen Union. Sitz dieser unabhängigen supranationalen Institution ist Brüssel.
Europäische PatentorganisationInstitutionalisierung der 1973 im Europäischen Patentübereinkommen erzielten Übereinkunft zur Erhöhung der Effizienz des Patentwesens innerhalb der Europäischen Union. Entscheidend dabei ist das Rechtsinstitut des Europäischen Patents, dessen zentrale Vorteile sich folgendermaßen zusammenfassen lassen: eine Anmeldung für mehrere Staaten, ein Prüf- und Erteilungsverfahren, eine Verfahrenssprache.weiterführende Literatur
Europäische Wirtschaftliche InteressenveErste Rechtsform europäischen Rechts für Gesellschaften gemäß §235 des EG-Vertrages. Nicht nur erwerbswirtschaftliche, sondern auch andere juristische Einheiten des öffentlichen und des privaten Rechts können eine EWIV gründen. Prinzipiell bedarf der Vertrag zwar keiner besonderen Form; aber zumindest zwei der Mitglieder müssen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stammen.weiterführende Literatur
Europäische Wirtschafts- und WährungsuniVerfolgt gemäß Art.2 EGV das Ziel eines beständigen, nicht-inflationären und umweltverträglichen Wachstums der Wirtschaft der Gemeinschaft. Überdies soll dafür gesorgt werden, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedsländer (der Europäischen Union) konvergieren, wobei ein möglichst hohes Maß an Beschäftigung, sozialem Schutz und Lebensqualität anzustreben ist. Weitere Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion sind der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt sowie solidarische Beziehungen zwischen den Mitgliedsländern.weiterführende Literatur
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden als Unterzeichnerstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Rahmen der Römischen Verträge mit dem Ziel gegründet, eine Zollunion zu bilden und gegenüber Drittländern eine gemeinsame Handelspolitik zu betreiben. Faktisch durch die Fusion von 1967 mit der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) beendet, besteht die EWG als Rechtsperson fort.
Europäische Zahlungsunion1950 von den Mitgliedsstaaten der ® OEEC gegründet, wurde diese multilaterale Abrechnungs- und Kreditagentur 1958 wieder aufgelöst. Da nunmehr die Währungen von 14 Mitgliedsstaaten konvertibel waren, hatte sich die zentrale Funktion der EZU als Clearingstelle zur Verrechnung von Währungsguthaben und -defiziten der OEEC-Mitgliedsstaaten erübrigt.
Europäische ZentralbankPrimär für die Stabilität der europäischen Währung (Euro) verantwortlich. Die in Frankfurt/Main angesiedelte zentrale Institution der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist, darin dem Vorbild der Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland folgend, von Weisungen der politischen Instanzen der Mitgliedsstaaten unabhängig. Die weiterhin bestehenden Zentralbanken der Mitgliedsländer sind zwar gleichfalls politisch, d.h. von ihren Regierungen unabhängig, nicht jedoch von der EZB, mit der zusammen sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bilden.
Europäische ZulassungGilt für alle Staaten der Europäischen Union. Die europäische Zulassung ist Teil der Bestrebung, die Zulassungsvorschriften für Medikamente international zu harmonisieren. Aus ökonomischer Sicht ist dies mehr oder weniger unumgänglich, da vielfach nur so ein hinreichend großes Marktpotenzial innerhalb der durch Patentschutz gesicherten und nach Ansicht der Pharma-Industrie zu knapp bemessenen Pay back-Periode erschlossen werden kann. Dies wiederum ist angesichts der gewaltigen Produktentwicklungskosten unabdingbar.
Europäischer BetriebsratEinzurichten von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind und mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, davon mindestens 100 in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten.
Europäischer BinnenmarktIn der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) definiert als Einheitlicher Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaften. Mit Hilfe der vier Grundfreiheiten freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr soll ein „Raum ohne Binnengrenzen“ geschaffen werden, der erhebliche Wachstumschancen bietet.
Europäischer EntwicklungsfondsVon der Europäischen Gemeinschaft 1957 gegründeter Kredit- und Zuschussfonds, dessen Aufgabe darin besteht, den AKP-Staaten „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten.




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