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| Verhaltenskodex | Leitsätze, welche internationale moralische Standards für erwünschtes Verhalten kodifizieren (d.h. verbindlich formulieren und in einem Regelwerk zusammenfassen). |
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| Verkehrssprache | Ermöglicht es innerhalb eines bestimmten Gebietes Angehörigen verschiedener Sprachgemeinschaften, miteinander zu kommunizieren. |
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| Vermögensmarktkurve | Beschreibt jene Wechselkurs- und Produktionskombinationen, bei denen sich der inländische Geldmarkt und der Devisenmarkt in einem Gleichgewichtszustand befinden (Devisen). Die Vermögensmarktkurve wird auch als AA-Kurve bezeichnet. |
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| Verrechnungspreise | Ermöglichen es Multinationalen Unternehmen, ihre weltweiten Steuerzahlungen zu minimieren. Hierzu werden die konzerninternen Verrechnungspreise für Vorleistungen, die unternehmensintern aus einem Niedrigsteuer-Land bezogen werden, „möglichst hoch“ angesetzt (so hoch, dass sie bei einer Steuerprüfung gerade noch akzeptiert werden können). |
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| Versandzollstelle | Hauptzollamt des Zollbezirks, in dem der Exporteur seinen Firmensitz hat. |
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| Vertrag | Begründen im westlichen Rechtsverständnis einen Zug um Zug-Vorgang, im traditionellen fernöstlichen Rechtsverständnis hingegen eher die Bereitschaft zur Anbahnung eines Vertrauensverhältnisses. |
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| Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem | Von Australien, Brasilien, Frankreich, Deutschland, Japan, Nordkorea, Niederlande, Schweiz, Südkorea, Russland, den USA und einigen anderen Staaten vereinbartes multinationales Abkommen. Dessen Ziel ist es, durch technische Dienstleistungen, wechselseitige Unterstützung und Standardisierung der Vorgehensweise die Einreichung, Identifikation und Prüfung von Patentersuchen in den Mitgliedsländern zu vereinfachen. |
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| Virtuelles Unternehmen | Spezifische Form des inter-organisationalen Netzwerks. Dabei schließen sich Unternehmen zusammen, um gemeinsam am Markt aufzutreten. Ein Unternehmen übernimmt meist die Führung und hat die Aufgabe, die Leistungen der anderen zusammenzuführen. Da jeder Partner seine Kernkompetenzen einbringt, entsteht theoretisch ein „Spitzen-Unternehmen auf Zeit“ (M. Kutschker & S. Schmid). |
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| Volk | Ursprünglich „Heerhaufen“ oder „Kriegsschar“, der „folgt“. Im täglichen Leben bezeichnete dieser Begriff „Gesinde“ oder „Hausgemeinschaft“. Später meinte man damit Menschen, welche durch ihre gemeinsame Herkunft, Geschichte, ® Kultur und ® Sprache einander verbunden sind und dadurch eine Gesamtheit bilden. |
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| Völkerbund | Internationale Organisation, 1920 als Reaktion auf die Gräuel des Ersten Weltkrieges (Graben-/Stellungskrieg, Giftgas, 'tanks') zur Sicherung des Weltfriedens gegründet. Der letztlich weitgehend erfolglose Völkerbund wurde 1946 von den Vereinten Nationen abgelöst. |
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| Völkerrecht | International verbindliches, insb. zwischenstaatliches Recht. Es versucht, die Beziehungen der Staaten untereinander auf Basis eines „Recht-schaffenden Konsenses“ zu regeln (Friedens- und Kriegsrecht); denn anders als das jeweilige nationale Recht ist das Völkerrecht nur bedingt durch Sanktionen durchsetzbar. Es besteht aus vertraglich und durch Gewohnheitsrecht begründeten Rechtsgrundsätzen (z.B. „Freiheit der Meere“) und geht von der souveränen Gleichheit der einzelnen Staaten aus. |
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| Völkertafel | Gemälde, das um 1700 im süddeutschen Sprachraum entstanden ist und die damals dort virulenten Ansichten über den Nationalcharakter der Völker Europas in teils bildhafter, teils tabellarischer Form darstellt. |
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| Volksgeist | Nach J. G. Herder besondere, schöpferische Quelle der Entwicklung verschiedener Völker. Ausgehend von diesen Überlegungen wurde im späten 19. und im frühen 20. Jahrhundert die Völkerpsychologie formuliert. |
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| Voraus-Urteil | Vermutlich begrifflicher „Vorläufer“ des Vorurteils, dessen etymologische Herkunft - anders als z.B. beim Stereotyp - nicht eindeutig geklärt ist. Allerdings verweisen bereits die Gebrüder Grimm in ihrem Deutschen Wörterbuch auf das „Voraus-Urteil“. Dieser Begriff stamme aus dem Gerichtswesen und bedeute „vorgefasstes, irriges Urteil“. Häufig wird das Voraus-Urteil im Vergleich zum Vorurteil als weniger emotional verankert und damit als leichter revidierbar angesehen. |
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| Währung | Gesetzliches Zahlungsmittel eines Landes oder, im Falle der gemeinsamen Währung Euro, einer Gemeinschaft von Ländern. |
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| Wahrung des Gesichts | Spezieller, vor allem im asiatischen Kulturraum bedeutsamer Kulturstandard. Zentrale Bestandteile dieses Norm gebenden kulturellen Konzepts sind die Furcht vor Situationen, in denen die an einer Interaktion Beteiligten Gefahr laufen, Würde und Glaubwürdigkeit zu verlieren, und die Höflichkeit, solche (Konflikt-)Situationen zu vermeiden. |
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| Währungsanker | Währung eines Landes, an der sich die Währungen aller anderen Teilnehmerländer eines Währungssystems zu orientieren haben. |
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| Währungskredit | Kredit in fremder Währung, der dem Risiko-Management dient. Häufig spricht man auch von Fremdwährungskredit. Hat ein Unternehmen in der gleichen Fremdwährung Zahlungseingänge und -ausgänge, so kann es mit Hilfe eines entsprechenden Währungskredits das Wechselkursrisiko vermeiden. |
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| Währungspolitik | Umfasst, als Teilgebiet der Wirtschaftspolitik, Analysen und Entscheidungen im Bereich des Wechselkurssystems, der Gestaltung des internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehrs sowie der Institutionen der internationalen Währungspolitik. |
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| Währungsreserve | Wird von der Zentralbank eines Landes vor allem zur Sicherung der internationalen Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Volkswirtschaft vorgehalten, zunehmend seltener auch, um am Devisenmarkt intervenieren zu können. Von der Bruttowährungsreserve ist die Nettowährungsreserve zu unterscheiden. Die auch als „Währungsreserve i.e.S.“ bezeichnete Kennzahl ergibt sich, wenn man von der Bruttowährungsreserve die Auslandsverbindlichkeiten eines Landes abzieht. |
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| Warenbörse | Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen (Wertpapiere und Derivate) vorwiegend Marktveranstaltung für landwirtschaftliche Produkte und Bergbau-Produkte, aber auch für Finanzinstrumente und Währungen (z.B. Commodity Exchange, Board of Trade, Future Exchange, Metal Exchange, Mercantile Exchange). |
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| Warentransport-Versicherung | Versichert Transportgüter gegen Verlust und Beschädigung bei Transporten zu Lande, auf Binnengewässern und in Luftfahrzeugen. |
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| Warenzeichen | Zeichen zur Kennzeichnung von Produkten: Mit einer Fabrik-, Handels- bzw. Schutzmarke oder einem Handelszeichen „markiert“ bzw. kennzeichnet ein Gewerbetreibender eine Ware, die er herstellt oder vertreibt, um deren Echtheit zu gewährleisten. In Deutschland erlangt ein Warenzeichen Zeichenschutz, wenn es in die beim Deutschen Patentamt geführte sog. Warenzeichenrolle eingetragen wird. Seit 1979 können auch Dienstleistungen geschützt werden (durch eine Dienstleistungsmarke). Ein Warenzeichen schützt zehn Jahre lang, beginnend mit der Anmeldung. |
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| Warschauer Pakt | Am 14.5.1955 in Warschau gegründetes, 1985 für 20 weitere Jahre bestätigtes und am 1.7.1991 in Prag aufgelöstes Bündnis der kommunistischen Staaten Europas. Unter „Führung“ der UdSSR vereinbarten Albanien (Austritt 1968), Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, Ungarn und die Tschechoslowakei, sich bei Fragen von gemeinsamen Interesse gegenseitig zu konsultieren und im Falle eines Angriffs militärischen Beistand zu leisten. |
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| Warschauer Vertrag | Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen am 7.12.1970 unterzeichnet (und am 3.6.1972 ratifiziert). Darin erkannte Deutschland die Oder-/Neiße-Linie als westliche Staatsgrenze Polens an. Dieser Vertrag war, als Teil der Strategie „Wandel durch Annäherung“, eine wesentliche Voraussetzung dafür, die unmittelbare Konfrontation zwischen Warschauer Pakt und ®NATO Schritt für Schritt zu beenden. |
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