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| Zinsarbitrage | Erscheinungsform des kurzfristigen Kapitalverkehrs. Arbitrageure betreiben Zinsarbitrage, um ein bestehendes internationales Zinsgefälle gewinnbringend zu nutzen. Allerdings sind dabei die verschiedenen Risiken (z.B. Währungsrisiko) zu beachten. |  | | | Zinsverbot | Verbot, Kapital gegen einen bestimmten Zinssatz zu verleihen. Das Zinsverbot wird zumeist als eine Besonderheit des Islam betrachtet und als (Teil-)Begründung für die wirtschaftliche Stagnation der arabischen Länder angeführt. Tatsächlich aber diskriminierten die meisten (agrarischen) Null-Summen-Gesellschaften den Zins, da sie Kapital primär nicht verliehen, um Investitionen in den Produktionsprozess zu ermöglichen, sondern um Nachbarschaftshilfe zu leisten. Und daraus, dass man Mitmenschen aus einer Notlage half, sollte kein Vorteil gezogen werden dürfen. |  | | | Zivilisation | Hat verschiedene Bedeutungen. Zum einen ist damit der Zeitabschnitt gemeint, welcher mit der Auflösung der Urgesellschaft begonnen hat. Zum anderen bedeutet Zivilisation eine bestimmte Lebensweise. Diese kann auf dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt beruhen („zivilisierte Gesellschaft“) oder aber durch Erziehung und Bildung geprägt sein. Im Englischen bedeutet 'civilization' Kultur. |  | | | Zoll | Staatliche Abgabe, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr von der Zollbehörde erhoben wird. |  | | | Zoll-Lager | Ermöglicht es, Nicht-Gemeinschaftsware, die aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union wieder ausgeführt (= Kreditlager) oder später in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden soll (= Transitlager) oder deren künftige Verwendung noch ungewiss ist, ohne Zollbelastung zu lagern und dadurch Kostenvorteile zu erlangen. |  | | | Zolldisparität | - Unterschiedliche Streuung der Zollbelastung verschiedener Güter um die mittlere Zollquote,
- unterschiedliche Zollsätze für ein- und dasselbe Gut in verschiedenen Ländern.
 |  | | | Zollgebiet | Von einer Zollgrenze umschlossenes Gebiet, innerhalb dessen einheitliche Zollsätze erhoben werden. Im Regelfall (= nationale Zollgebiete) markieren die jeweiligen Landesgrenzen die Zollgrenze. Innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erfüllen die (Außen-)Grenzen der Mitgliedsländer gegenüber Drittländern diese Funktion, weshalb hier Binnengrenzen keine Zollgrenzen mehr sind. |  | | | Zollgrenzbezirk | Erstreckt sich längs der Zollgrenze bis zu einer Tiefe von 15 km. Innerhalb dieses Territoriums besitzen die Zollbehörden besondere Rechte. |  | | | Zollstraße | Beförderungswege (Landstraße, Wasserwege, Rohrleitungen u.v.a.m.), welche der Bundesanzeiger (Banz) als Zollstraße ausweist. |  | | | Zollunion | Form der internationalen Integration. Hierbei schließen sich mehrere selbständige Staaten zu einem Gebiet mit einheitlichen Außenzolltarif zusammen. |  | | | Zulieferunternehmen | Sind in ihrer Entscheidung, ob und in welcher Weise sie international tätig werden sollen, nur bedingt frei. Gleichgültig, ob sie Teile, Module oder Systeme liefern: Sie sind vielfach gezwungen, den Internationalisierungspfaden ihrer Großkunden zu folgen, wollen sie beim Global Sourcing oder anderen Sourcing-Konzepten Berücksichtigung finden. |  | |
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